Das starke Siedlungswachstum nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, hervorgerufen durch einen Bevölkerungszuwachs und steigende Flächenbedürfnisse der BewohnerInnen, führte in den 1960er Jahren zu einer Überhitzung des Bodenmarktes. 1963 reichten die SP und der schweizerische Gewerkschaftsbund – u.a. mit der Absicht der Bodenspekulation gegenzusteuern – die so genannte Bodenrechtsinitiative ein (1967 abgelehnt). Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues vom 19. März 1965 übertrug dem Bund vollständig neue Aufgaben, darunter die Förderung einer auf «längere Sicht zweckmässigen Besiedelung» des Landes.

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